Das aktuelle Steuerurteil

Unentgeltliche Wertabgaben

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für 2010 und 2011

Das Bundesfinanzministerium hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2010 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (sog. Sachentnahmen) für 2010 und 2011 veröffentlicht. Hintergrund: Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

Bundesministerium der Finanzen, Richtsatzsammlung vom 23. August 2011 - Aktenzeichen: Richtsatzsammlung 2010

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