Die OFD Frankfurt/M. informiert über die Ergebnisse einer Abstimmung des Bundesfinanzministeriums mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Danach wurde anhand von vorgelegten Musterverträgen geprüft, ob bei den folgenden neuen Organisationsformen der ärztlichen Leistungserbringung freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte erzielt werden:
- Hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V (sog. Hausarztmodell)
- Besondere ambulante Versorgung nach § 73c SGB V (z.B. Verträge über Hautscreening, Herzkrankheiten, Adipositas)
- Integrierte Versorgung nach § 140a ff SGB V (Fallpauschalen decken sowohl die medizinische Betreuung als auch die Abgabe von Arzneien und Hilfsmitteln ab)
- Anstellung fachfremder oder fachgleicher Ärzte.
Oberfinanzdirektion Frankfurt a. M., Verfügung vom 16. Juni 2008 - Aktenzeichen: S 2246 A - 33 - St 210
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