Der BFH hat mit Urteilen vom 05.03.2009, VI R 58/06, und VI R 23/07, unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegen kann, wenn der Steuerpflichtige, der bisher nur am Beschäftigungsort einen Haushalt geführt hat, seinen Lebensmittelpunkt aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und die bisherige oder eine neue Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen als Zweitwohnung nutzt. Das Bundesfinanzministerium regelt demnächst die Anwendung der Entscheidungen. Im Vorgriff hierauf weist die Oberfinanzdirektion Rheinland die Finanzämter an, die Urteile in allen offenen Fällen grundsätzlich anzuwenden.
Die OFD nimmt zu folgenden Aspekten Stellung:
1. Begründung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung
2. Kosten für den Umzug in die Wohnung außerhalb des Beschäftigungsortes
3. Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung am Beschäftigungsort
4. Verpflegungsmehraufwendungen
Oberfinanzdirektion Rheinland, Kurzinformation vom 16. September 2009 - Aktenzeichen: 042/2009
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