Das aktuelle Steuerurteil

Versicherungsverträge

Besteuerung von Versicherungsverträgen als Kapitaleinkünfte im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG

Das bisherige BMF-Schreiben zur Besteuerung von Versicherungserträgen vom 22. Dezember 2005 wurde insbesondere ergänzt um Erläuterungen zu den Themen Wesensmerkmale einer Rentenversicherung, vermögenswerwaltende Versicherungsverträge, Policendarlehen, entgeltlicher Erwerb und entgeltliche Veräußerung eines Versicherungsvertrags, Mindesttodesfallschutz sowie Beitragsfreistellung während der Elternzeit.

Gliederung:

I. Versicherung im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG

II. Allgemeine Begriffsbestimmungen

1. Versicherungsnehmer

2. Bezugsberechtigter

3. Versicherte Person

4. Überschussbeteiligung

III. Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird

IV. Kapitalversicherung mit Sparanteil

1. Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (klassische Kapital-Lebensversicherung)

2. Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung

3. Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall von zwei oder mehreren Personen (Kapitalversicherung auf verbundene Leben)

4. Kapitalversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt (Termfixversicherung)

5. Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz

V. Sonderformen

1. Fondsgebundene Kapital-Lebensversicherung und fondsgebundene Rentenversicherung

2. Vermögensverwaltende Versicherungsverträge

3. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds

VI. Absicherung weiterer Risiken

VII. Erlebensfall oder Rückkauf

1. Erlebensfall

2. Rückkauf

VIII. Steuerpflichtiger

IX. Berechnung des Unterschiedsbetrags

1. Versicherungsleistung

2. Summe der entrichteten Beiträge

3. Negativer Unterschiedsbetrag (Verlust)

4. Teilleistungen

5. Entgeltlicher Erwerb

X. Hälftiger Unterschiedsbetrag

1. Beginn der Mindestvertragsdauer

2. Neubeginn aufgrund von Vertragsänderungen

a. Bei Vertragsabschluss vereinbarte künftige Vertragsänderungen

b. Nachträglich vereinbarte Vertragsänderungen

c. Zahlungsschwierigkeiten

d. Fortsetzung einer während der Elternzeit beitragsfrei gestellten Lebensversicherung

e. Umwandlung einer Kapitallebensversicherung in eine nach § 851c ZPO unter Pfändungsschutz stehende Rentenversicherung

3. Policendarlehen

4. Teilleistungen teilweise vor dem 60. Lebensjahr und teilweise danach

5. Hälftiger Unterschiedsbetrag bei Kapitalversicherungen auf verbundene Leben

6. Mindesttodesfallschutz

a. § 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 6 Buchstabe a EStG („50 %-Regel“)

b. § 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 6 Buchstabe b EStG („10 %-Regel“)

c. Verhältnis zwischen den Regelungen zum Mindesttodesfallschutz

XI. Werbungskosten

XIa. Entgeltliche Veräußerung

XII. Nachweis der Besteuerungsgrundlagen

1. Inländische Versicherungen

2. Ausländische Versicherungen

XIII. Kapitalertragsteuer

XIIIa. Mitteilungspflicht für inländische Versicherungsvermittler

XIV. Anwendungsregelungen

1. Zeitliche Abgrenzung von Altverträgen zu Neuverträgen

2. Weitergeltung von BMF-Schreiben

3. Vorratsverträge

4. Vertragsänderungen bei Altverträgen

5. Vertragsschluss im Namen eines minderjährigen Kindes

Bundesministerium der Finanzen, BMF-Schreiben vom 01. Oktober 2009 - Aktenzeichen: IV C 1 - S 2252/07/001

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