Die Oberfinanzdirektion Rheinland informiert in ihrer Kurzinformation Einkommensteuer über alle wichtigen Neuerungen, die bei der Bearbeitung von Lohnsteuer-Ermäßigungsanträgen für das Jahr 2010 zu beachten sind. Die Änderungen werden entsprechend dem Aufbau des Vordrucks dargestellt.
Auf folgende Punkte geht die OFD Rheinland ein:
1. Antrag auf unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach §§ 1 Abs. 3, 1 a EStG
2. Berücksichtigung von volljährigen Kindern
2.1 Berücksichtigung von Kindern nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 d EStG
2.2 Höhe des Grenzbetrags der eigenen Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes
3. Eingeschränkte Berücksichtigung von Verlusten aus Kapitalvermögen
4. Freibetrag für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Handwerkerleistungen
4.1 Aufwendungen für geringfügige haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
4.2 Aufwendungen für haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen, die keine Handwerkerleistungen sind, und bei Heimunterbringung in den Heimkosten enthaltene Kosten für Dienstleistungen, die denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind
4.3 Aufwendungen für Handwerkerleistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen
5. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen/dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)
6. Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte und ihnen gleichgestellte Personen
7. Eintragung der Steuerklasse IV mit einem Faktor bei Ehegatten
8. Keine Berücksichtigung eigener Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens
Oberfinanzdirektion Rheinland, Kurzinformation vom 05. Oktober 2009 - Aktenzeichen: 053/200
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