Das BMF-Schreiben nimmt zum Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 2UStG) bei Bauleistungen Stellung, insbesondere zur Auslegung des Begriffs des Leistungsempfängers, der selbst Bauleistungen erbringt.
Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 16. Oktober 2009 - Aktenzeichen: IV B 9 - S 7279/0
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