Das aktuelle Steuerurteil

EU-Vorgaben

Referentenentwurf des

Im Jahr 2009 sind mehrere bedeutende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs ergangen, die Auswirkungen auf das nationale deutsche Steuerrecht haben. Mit dem "Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen" soll die Anpassung des deutschen Steuerrechtes erfolgen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet unter anderem die folgenden Maßnahmen:

- Gewährung der Altersvorsorgezulage unabhängig vom steuerrechtlichen Status der jeweiligen Person, § 10a Absatz 1 EStG,

- Ausweitung der degressiven AfA auf Gebäude im EU- und EWR-Ausland, § 7 Absatz 5 EStG,

– Abziehbarkeit von Spenden an Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind, § 10b Absatz 1 EStG, § 9 KStG, § 9 Nummer 5 GewStG,

- Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen, § 4 Nummer 11b UStG

- Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 UStG grundsätzlich monatlich, § 18a UStG,

- Regelung zur steuerlichen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden, § 3 Nummer 39 EStG.

Bundesministerium der Finanzen, Referentenentwurf vom  17. November 2009

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