Im Jahr 2009 sind mehrere bedeutende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs ergangen, die Auswirkungen auf das nationale deutsche Steuerrecht haben. Mit dem "Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen" soll die Anpassung des deutschen Steuerrechtes erfolgen.
Der Gesetzentwurf beinhaltet unter anderem die folgenden Maßnahmen:
- Gewährung der Altersvorsorgezulage unabhängig vom steuerrechtlichen Status der jeweiligen Person, § 10a Absatz 1 EStG,
- Ausweitung der degressiven AfA auf Gebäude im EU- und EWR-Ausland, § 7 Absatz 5 EStG,
– Abziehbarkeit von Spenden an Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind, § 10b Absatz 1 EStG, § 9 KStG, § 9 Nummer 5 GewStG,
- Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen, § 4 Nummer 11b UStG
- Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 UStG grundsätzlich monatlich, § 18a UStG,
- Regelung zur steuerlichen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden, § 3 Nummer 39 EStG.
Bundesministerium der Finanzen, Referentenentwurf vom 17. November 2009
| « zurück | Übersicht Steuernews » |
Gewinnausschüttungen einer Versorgungskasse sind keine Arbeitslohnrückzahlungen
mehr »
Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren zur beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten
mehr »
BFH klärt Fragen zum steuerlichen Risiko beim Handel mit unversteuertem Mineralöl
mehr »