Das aktuelle Steuerurteil

Spenden

Gesamtüberblick über die steuerliche Behandlung von Spenden

Durch das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ haben sich weitreichende Änderungen bezüglich der steuerlichen Berücksichtigung von Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ergeben. Weitere Änderungen im Spendenrecht erfolgten durch das „Jahressteuergesetz 2009“ (JStG 2009 ) und durch das „Steuerbürokratieabbaugesetz“. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz gibt einen Gesamtüberblick über die steuerliche Behandlung von Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke nach § 10b EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG und § 9 Nr. 5 GewStG in der durch die o.a. Gesetze geänderten Fassung.

Die Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements gelten grundsätzlich für alle Zuwendungen, die im Veranlagungszeitraum bzw. Erhebungszeitraum 2007 geleistet werden. Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann jedoch für Zuwendungen, die im Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraum 2007 geleistet wurden, noch die bisher geltende Rechtslage angewendet werden.

Gliederung der OFD-Verfügung:

1 Allgemeines

2 Zeitliche Anwendung der Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

3 Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke

4 Spendenbegriff

4.1 Freiwilligkeit

4.2 Unentgeltlichkeit

5 Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen

5.1 Abziehbare Mitgliedsbeiträge zur Förderung der Kultur

6 Tatsächliche Verwendung der Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke

7 Höchstbeträge für den Abzug von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke

8 Zusätzlicher Abzugsbetrag für Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung

9 Abzug des verbleibenden Zuwendungsvortrags in den Folgejahren

10 Abzug eines am 31.12.2006 verbleibenden Großspendenvortrags nach früherer Rechtslage:

11 Empfänger von Zuwendungen für begünstigte Zwecke i. S. des § 10b Abs. 1 und 1a EStG

11.1 Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts/inländische öffentliche Dienststellen

11.2 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

11.2.1 Ausländische Körperschaften als Empfänger von Zuwendungen für begünstigte Zwecke

12 Nachweis der Zuwendung

12.1 Zuwendungsbestätigung

12.1.1 Elektronische Zuwendungsbestätigung – § 50 Abs. 1a EStDV

12.2 Vereinfachter Zuwendungsnachweis

12.2.1 In Katastrophenfällen

12.2.2 Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 200 €

12.2.3 Art und Inhalt der Buchungsbestätigung

12.3 Verzicht auf die Vorlage von Zuwendungsbestätigungen

12.4 Aufbewahrung der Zuwendungsbestätigungen

12.5 Aufzeichnungspflichten des Zuwendungsempfängers

13 Sonderfälle des Spendenabzugs

13.1 Sachspenden

13.2 Aufwandsspenden

13.3 Abgrenzung zum Sponsoring

13.4 Elternleistungen an gemeinnützige Schulvereine (Schulen in freier Trägerschaft) und entsprechende Fördervereine

14 Vertrauensschutz und Haftung nach § 10b Abs. 4 EStG

14.1 Vertrauensschutz nach § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG

14.2 Haftung nach § 10b Abs. 4 Satz 2 ff. EStG

14.2.1 Ausstellerhaftung

14.2.1.1 Unrichtigkeit

14.2.1.2 Verschulden

14.2.2 Veranlasserhaftung

14.2.2.1 Fehlverwendung

14.2.2.2 Verschulden

14.3 Umfang der Haftung

14.4 Haftungsschuldner

14.5 Geltendmachung der Haftung

14.6 Besondere Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche – § 10b Abs. 4 Satz 5 EStG

14.7 Zuständigkeit für die Durchführung des Haftungsverfahrens

15 Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen

Oberfinanzdirektion Koblenz, Verfügung vom 16. Februar 2009 - Aktenzeichen: S 2223/S 2751/G 1425 A - St 33 1

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